Fachlexikon für Putze & Beschichtungen

Gefahrstoff, Gefahrgut

Gefahrstoffe sind Substanzen (Stoffe oder Stoffgemische), die ein chemisches Gefährlichkeitsmerkmal aufweisen. Werden Stoffe transportiert, von denen durch den Transport Gefahren ausgehen können, so spricht man von Gefahrgut. Art und Schweregrad einer Gefährdung durch einen Gefahrstoff werden durch Gefahrenpiktogramme sowie durch Gefahren- und Sicherheitshinweise (H- und P-Sätze nach CLP) angegeben. Dispersionsputze, Dispersions-Silikat- und Silikonharzputze sind nicht kennzeichnungspflichtig im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSE), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und nicht brennbar, nicht toxisch oder hinsichtlich MAK- oder AGW-Grenzwerten keinen Einschränkungen unterworfen. Das bedeutet im positiven Sinn: Die drei Putzarten auf unterschiedlicher Bindemittelbasis sind – ebenso wie Dispersionsfarben – sowohl als Beschichtungsstoff als auch als fertige Beschichtung nicht gesundheitsschädlich. Sie sind umweltfreundlich und vom ökologischen Standpunkt aus als problemlos einzustufen. Auch dass Werkzeuge und Arbeitsgeräte (Maschinen, Spritzaggregate, Silos) ausschließlich mit Wasser gereinigt werden können, ist ein zusätzlicher Pluspunkt.

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