Fachlexikon für Putze & Beschichtungen

Entsorgung

ist die Beschreibung aller Maßnahmen, die der Erfassung, Behandlung, Beseitigung und/oder der geordneten Deponierung von Stoffen und Materialien dienen, die nicht mehr gebraucht oder wiederverwendet werden können. Aufbauend auf dem Abfallgesetz des Bundes, das als Kreislaufwirtschaftsgesetz seit Ende 1996 in Kraft ist, haben die einzelnen Bundesländer eigene Landesabfallgesetze erlassen, die jedoch nicht einheitlich sind und deshalb jeweils vor Ort beachtet werden müssen.
Eingetrocknete Reste von wässrigen Beschichtungsstoffen oder bereits abgebundenes und erhärtetes Material können zusammen mit Hausmüll entsorgt werden, gelten in dieser Form also nicht mehr als problematischer (und teurer) Sondermüll. Noch nicht abgebundene kleinere Mengen von flüssigen Beschichtungsstoffen erhärten durch Vermischen mit Zement relativ rasch und können dann ebenfalls wie normaler Abfall beseitigt werden.

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