Fachlexikon für Putze & Beschichtungen

Zulassung, allgemeine bauaufsichtliche

Bauprodukte, die nicht durch Normen oder andere Regelwerke geregelt sind, müssen in Deutschland in einem Zulassungsverfahren vom Deutschen Institut für Bautechnik genehmigt (zugelassen) oder auf europäische Ebene durch EADs bewertet sein.
Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) zählen nach dem Bauproduktengesetz, welches die Verwendbarkeit von Bauprodukten für Baumaßnahmen entsprechend der Bauordnungen zum Inhalt hat, zu den sog. „nicht geregelten Bauprodukten“, weil hierfür noch kein technisches Regelwerk, wie z. B. Normen, existiert.
Seitdem 1994 die Landesbauordnungen der 16 Bundesländer in Kraft getreten sind, benötigen WDV-Systeme eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, die nach dem Bestehen der entsprechenden Prüfungen des jeweiligen Gesamtaufbaus durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin erteilt wird.
Das bei WDV-Systemen besonders wichtige Brandverhalten – gefordert wird der Nachweis der Schwerentflammbarkeit bei Polystyrol-Hartschaumplatten als Dämmstoff (Baustoffklasse B1 nach DIN 4102), die Nichtbrennbarkeit bei Mineralwolle-Dämmplatten mit mineralischem Aufbau (Baustoffklasse A2 nach DIN 4102) – wird im Rahmen der Prüfungen zur Erlangung der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des betreffenden Systems mit untersucht und testiert.
Früher musste der Nachweis durch ein separates PA-III-Prüfzeichen geführt werden.
Derzeit werden die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für WDV-Systeme sukzessive in Europäische technische Zulassungen überführt. Alle nationalen Zulassungen in Deutschland sollen dann durch Europäische technische Zulassungen ersetzt werden.

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