Fachlexikon für Putze & Beschichtungen

Bauprodukte (geregelt)

werden durch die Bauprodukteverordnung (BPR) geregelt. Dies erfolgt zum Beispiel durch europäisch harmonisierte Normen, zum Beispiel pastöse Putze nach DIN EN 15824. Dazu sind die Eigenschaften mit den zugehörigen Prüfvorschriften (Normen) für die jeweils entsprechende CE-Kennzeichnung geregelt. Daraus wird die Leistungserklärung abgeleitet. Mit der CE-Kennzeichnung ist der freie Warenverkehr innerhalb der EU gewährleistet. Unter welchen Bedingungen die Bauprodukte innerhalb der EU angewendet werden dürfen, wird national entschieden. Es gelten hierfür jedoch ausschließlich die für die CE-Kennzeichnung vorgegebenen Prüfnormen.
Produkte, die nicht europäisch harmonisiert sind, sind keine Bauprodukte. Auch wenn dies umgangssprachlich manchmal verwechselt wird. Nicht jedes Produkt, das am „Bau“ eingesetzt wird, ist ein Bauprodukt. Dies trifft zum Beispiel auf Fassadenfarben, Wandfarben oder Lacke zu

Siehe auch:

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