Fachlexikon für Putze & Beschichtungen
Putzgrund (Untergrund)
Als Putzgrund werden alle Substrat-Oberflächen bezeichnet, auf die mineralische Putze oder Dispersionsputze bzw. Putzsysteme aufgetragen werden können. Dabei ist die Beschaffenheit des Putzgrundes von wesentlichem Einfluss auf die Haltbarkeit der nachfolgenden Beschichtung(-en), sodass eine vorherige Prüfung – auch zur Vermeidung von eventuellen späteren Haftungsschäden und Reklamationsforderungen – und ggf. Vorbehandlung unbedingt erforderlich sind: Der Putzgrund muss staubfrei, sauber, trocken und tragfähig für das vorgesehene Beschichtungssystem sein. Ausblühungen sind zu beseitigen, Sinterhaut zu entfernen bzw. aufzurauen, Rückstände von Entschalungsmitteln abzuwaschen; starke Saugfähigkeit muss reduziert, ungleichmäßige Saugfähigkeit egalisiert werden; bei sehr glatten Oberflächen (Beton) ist meist eine feinkörnige, haftungsverbessernde, pigmentierte Grundierung (Haftgrund, Quarzbrücke) aufzubringen.
Die fachgerechte Prüfung eines Putzgrundes hinsichtlich seiner Beschaffenheit und Eignung vor Beginn von Beschichtungsarbeiten ist nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil C, DIN 18363 dem Auftragnehmer zwingend vorgeschrieben.
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