Fachlexikon für Putze & Beschichtungen

Prüfungen des Untergrundes

Die Verpflichtung, zu beschichtende Untergründe vor Beginn von Arbeiten auf ihre Eignung zu prüfen, ergibt sich aus DIN 18350 „VOB Teil C, Putz- und Stuckarbeiten“ sowie aus DIN 18363 „VOB Teil C, Maler- und Lackierarbeiten“. Sie beschränkt sich jedoch auf „die Feststellung sichtbarer oder anderweitig erkennbarer Mängel unter den Bedingungen der Baustelle“. Allgemeingültige Regeln für baustellenübliche Prüfungen bestehen nicht, jedoch gibt es eine ganze Reihe von einfachen Prüfmethoden, die nach ihrer Durchführung am betreffenden Objekt die Festlegung entsprechender Maßnahmen zulassen. Zu diesen Prüfungen gehören z. B. Kratzprobe, Spanprobe, Benetzungsprobe, Abrissprobe, Feststellen des pH-Wertes, Gitterschnittprüfung, Kreidungsprüfung. Ergeben sich aus diesen Prüfungen Bedenken gegen die Beschaffenheit des Untergrundes oder gegen die vorgesehene Art der Ausführung der Beschichtungsarbeiten, die evtl. zusätzliche Leistungen erforderlich machen, so müssen diese gegenüber dem Bauherrn bzw. Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten schriftlich geltend gemacht werden.

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