Fachlexikon für Putze & Beschichtungen

konservierungsmittelfrei, biozidfrei

bedeutet nach VdL-Richtlinie 01, dass der Gehalt an Konservierungsmitteln im Beschichtungsstoff auf die Einzelsubstanz bezogen einschließlich Formaldehyd < 2 ppm (mg/kg), außer CIT < 0,5 ppm (mg/kg), ist.

Ein Produkt, das mit dem H317 oder EUH208 gekennzeichnet ist, darf nicht als „biozidfrei/konservierungsmittelfrei“ deklariert werden, auch wenn andere Auslöser hierfür die Ursache sind.

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