Fachlexikon für Putze & Beschichtungen

Gebindekonservierung

auch Lagerkonservierung oder Topfkonservierung genannt, ist die vor Verderb (Befall durch Mikroorganismen, Fäulnis, Zersetzung) schützende biozide Ausrüstung eines wässrigen Bindemittels oder Beschichtungsstoffs bis zu seiner Verarbeitung. Hierfür werden Wirkstoffe eingesetzt, die wasserlöslich sind, damit sie in der flüssigen Phase wirksam sein können. Die betreffenden Biozide müssen über ein breites Wirkungsspektrum gegen Bakterien, Hefen und Pilze verfügen. Meist werden heute dazu Kombinationsprodukte eingesetzt.
Die Möglichkeiten, Keime einzuschleppen, die schließlich zum Unbrauchbarwerden eines wässrigen Beschichtungsstoffs führen können, sind vielfältig: schlechte Wasserqualität, mangelnde Tankhygiene bei Lagerung der Bindemittel und Fertigprodukte, Einschleppen von Mikroorganismen über Vorprodukte (Halbfertigfabrikate), Füllstoffe (z. B. Kreide), Verdickungsmittel (z. B. Celluloseether) oder andere Quellen.
Der Zusatz eines entsprechenden Biozids ist deshalb generell notwendig, wobei die Gebindekonservierung nicht mit der Filmkonservierung zum Schutz einer fertigen Beschichtungsoberfläche verwechselt werden darf: Produkte, die für den Außenbereich vorgesehen sind oder erhöhten Beanspruchungen durch Feuchtigkeit und Wärme im Innenraum ausgesetzt sind, enthalten deshalb meist zwei Konservierungsmittelpakete zur kombinierten Gebinde- und Filmkonservierung, sodass neben dem Flüssigprodukt selbst auch die betreffenden Beschichtungsoberflächen möglichst langfristig gegen Mikroorganismenbefall geschützt sind.
Wichtige Wirkstoffvertreter für die Gebindekonservierungsmittel sind heute Isothiazolinone (Chlorisothiazolinon CIT, Methylisothiazolinon MIT, Benzisothiazolinon BIT) oder Formaldehyddepotstoffe bzw. Bronopol. Wegen der potenziell hautsensibilisierenden Wirkung der Isothiazolinone müssen bereits heute die Gebinde der Beschichtungsstoffe und Vorprodukte ab definierten Grenzkonzentrationen dieser Wirkstoffe Gefahrstoffkennzeichnungen bzw. Warnhinweise gemäß EUH 208 führen.

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