Fachlexikon für Putze & Beschichtungen

Decopaint-Richtlinie

Die europäische Decopaint-Richtlinie (2004/42/EG) ist durch die „chemikalienrechtliche Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen durch Beschränkung des Inverkehrbringers lösungsmittelhaltiger Farben und Lacke" (ChemVOCFarbV) am 23.12.2004 in deutsches Recht übernommen worden. Die Richtlinie wurde in zwei Stufen zum 1.1.2007 und zum 1.1.2010 europaweit umgesetzt. Sie schreibt vor, den VOC-Gehalt in allen wasserverdünnbaren (Wb) und lösungsmittelhaltigen (Lb) gebrauchsfertigen Bautenanstrichstoffen zu begrenzen und die Gebinde entsprechend zu deklarieren. So soll die Bildung von bodennahem Ozon ("Sommersmog") verringert werden.
Auf der Homepage der Deutschen Lackinstitut GmbH (www.lacke-und-farben.de) steht unter Downloads ­­­— Dokumente zu Farben und Lacke Nr. 9 ein pdf-Dokument mit dem Titel "Die Decopaint-Richtlinie in Deutschland" zur Verfügung, welches Hintergrundinformationen und Praxishinweise zur Umsetzung dieser Richtlinie gibt. Es enthält beispielsweise eine Zuordnungstabelle für alle Bautenanstrichmittel und die Grenzwerttabelle für den VOC-Höchstgehalt von Farben und Lacken (Anhang III).

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