Fachlexikon für Putze & Beschichtungen

Arbeitsschutz, Arbeitsschutzmaßnahmen

Alle Maßnahmen, die dem Schutz der Mitarbeiter vor berufsbedingten Gefahren und ihrer Sicherheit am Arbeitsplatz dienen, zählen zum sog. „Arbeitsschutz“. Als Ziel wird ein möglichst gefahrenfreier Zustand bei der Berufsausübung angestrebt, wobei sowohl einmalige Ereignisse (z. B. Unfälle), als auch Dauerbelastungen durch schädliche Einwirkungen chemischer (z. B. Lösungsmitteldämpfe) oder physikalischer Art (z. B. Lärm) durch entsprechende Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Vorschriften möglichst weitgehend reduziert bzw. vermieden werden sollen. Arbeitsschutzmaßnahmen sind z. B.

• Gestaltung des Arbeitsplatzes,
• Untersuchung der Arbeitsabläufe,
• Bewertung hinsichtlich Gefährdung durch Gefahrstoffe,
• Unfalluntersuchungen zur Ermittlung von Unfallursachen u. a.

Aus der Fülle gesetzlicher Vorschriften in Deutschland seien nur als Beispiele genannt: Arbeitsstätten-Verordnung, Gefahrstoff-Verordnung, Gerätesicherheitsgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Chemikaliengesetz, AGW-, DNEL- und MAK-Wert, Brandschutzvorschriften. Eine Zusammenfassung und Vereinheitlichung bestehender Arbeitsschutzvorschriften wird im Rahmen EG-einheitlicher Richtlinien angestrebt.

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