Seit 2006 können die Bundesländer die Höhe der Grunderwerbsteuer selbt regeln…
Das führte dazu das z.B. Baden-Württemberg und NRW die Grunderwerbsteuer auf 5 % angehoben haben und das ab 01.01.2012 auch Schleswig-Holstein, sowie ab 01.03.2012 auch Rheinland-Pfalz die Steuer dementsprechen anheben !
Das kann je nach Kaufpreis der Immobilie einige Tausend Euro an Mehrkosten bedeuten, Käufer aus Rheinland-Pfalz sollten daher noch vor dem 01.03.2012 geplante Käufe abschließen, Maßgebend ist der Termin der Umtragung der Immobilie/Grundstück beim Notar !








